Zweischneider GmbH & Co. KG


Tränkstraße 3

65558 Holzheim

Andreas Schneider, Martin Schneider

Amtsgericht Montabaur | HRA 23122

USt-IdNr.  DE301899088

Auftragsverarbeitung 

personenbezogener Daten

§ 1 Gegenstand der AVV

(1) Vertragsbestandteil ist die Nutzung der unter woorechnung.com angebotenen Software als Software as a Service (im Folgenden „Software“ genannt). 

(2) Diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung („AVV“) wird zwischen der Zweischneider GmbH & Co. KG – Tränkstraße 3 in 65558 Holzheim (nachstehend „Auftragsverarbeiter“ genannt) und dem Kunden der angebotenen Software (nachstehend „Auftraggeber“ genannt) geschlossen. 

Gemeinsam werden der Auftragsverarbeiter und der Auftraggeber nachstehend als die „Parteien“ bezeichnet. 

(3) Diese AVV ergänzt den zwischen den Parteien geschlossenen Leistungsvertrag auf Basis der aktuell geltenden AGB des Auftragsverarbeiters (nachstehend „Hauptvertrag“ genannt). Aus dem Hauptvertrag ergeben sich Gegenstand und Dauer sowie Art und Zweck der Verarbeitung.

§ 2 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt die Daten dem Auftragsverarbeiter über die von diesem eingesetzte Software durch Eingabe über Formulare bzw. Uploads oder telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung bzw. ermöglicht die Verarbeitung der Daten durch den Auftragsverarbeiter. Sämtliche Daten, die der Auftraggeber über die Felder in den Formularen einträgt, werden nach dem Betätigen des „Absenden“ - oder „Speichern“ - Buttons über das Verschlüsselungsprotokoll Secure Sockets Layer (SSL) über eine verschlüsselte Verbindung in die Software des Auftragsverarbeiters übertragen. 

(2) Der Auftraggeber bleibt als „Verantwortlicher“ i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO Herr der Daten. Er ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragsverarbeiter sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich. Er ist außerdem verantwortlich für die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen. 

(3) Die Weisung ist die auf einen bestimmten datenschutzmäßigen Umgang (zum Beispiel Anonymisierung, Sperrung, Löschung, Herausgabe) des Auftragsverarbeiter mit personenbezogenen Daten gerichtete Anordnung des Auftraggebers. Die Weisungen des Auftraggebers sind schriftlich oder per E-Mail zu erteilen. 

(4) Der Umgang mit den Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisung des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat das Recht, Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung zu erteilen. Die Weisungen werden anfänglich durch den Hauptvertrag und die AVV festgelegt und können vom Auftraggeber danach in Schriftform oder in Textform (E-Mail) an die vom Auftragsverarbeiter bezeichnete Stelle durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren. Weisungen, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt. 

(5) Weisungen sind vom Auftraggeber an den Auftragsverarbeiter,

Zweischneider GmbH & Co. KG, Tränkstraße 3, 65558 Holzheim oder per E-Mail (in Textform) an datenschutz@zweischneider.de oder eine neue, schriftlich mitgeteilte E- Mailadresse, zu richten. Mündlich erteilte Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen.